Gemeinsam mit den Landestourismusorganisationen und der Österreich Werbung konnte nun ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt werden, um kleinen Betrieben unter die Arme zu greifen: Der Härtefallfonds für Privatzimmervermieter und Ein-Personen-Unternehmen wird verlängert und ausgeweitet.
Die folgenden Maßnahmen wurden zusätzlich geschaffen:
- Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen von sechs auf zwölf Monate: Unterstützungen können für insgesamt 12 Monate beantragt werden.
- Der Betrachtungszeitraum wird von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert.
- Ansuchen können nunmehr für die Betrachtungszeiträume von 16.3.2020 bis 15.03.2021 monatsweise gestellt werden.
- Bei Umsatzeinbrüchen durch Corona kann künftig mit bis zu € 30.000,- gefördert werden. Darin enthalten sind bis zu € 6.000,- Comeback-Bonus. Die Mindestauszahlung beträgt weiterhin € 1.000,- pro Monat (inkl. Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus).
Wer hat Anspruch auf den Härtefallfonds?
- WPrivatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt (der auch Hauptwohnsitz ist) private Gästezimmer und Ferienwohnungen mit maximal 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen.
- Ein-Personen-Unternehmen unter Einschluss neuer Selbstständiger und freier Dienstnehmer sowie Kleinstunternehmer.
Wo wende ich mich hin?
- Privatzimmervermieter: Privatzimmervermieter wenden sich bei Fragen rund um die Abwicklung an die AMA (Agrarmarkt Austria). Anträge auf Förderungen können unter www.eama.at gestellt werden.
- Ein-Personen Unternehmen: Die Wirtschaftskammer wickelt den Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen ab. Nähere Informationen finden Sie hier.